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Vorlage & Muster

Vermögensverzeichnis für den Zugewinnausgleich — Aufbau und Vorlage

Die Formel des Zugewinnausgleichs ist einfach. Schwierig sind die Zahlen, die hineingehen. Hier steht, was die Auskunft nach § 1379 BGB verlangt, welche Stichtage auseinanderfallen — und woran die Aufstellung in der Praxis hängen bleibt.

Ein fertiges Verzeichnis zum Ansehen

36 Seiten aus einem anonymisierten Mandat. Das Beispiel stammt aus dem Erbrecht — Gliederung, Wertherleitung je Position und Quellenprotokoll sind im Zugewinn dieselben, weil § 1379 BGB für die Form des Verzeichnisses auf § 260 BGB verweist.

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Drei Stichtage, nicht einer

Der Zugewinn ist nach § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Beide Größen hängen an einem Zeitpunkt — und in der Praxis kommt ein dritter hinzu. Wer die Aufstellung baut, sollte von Anfang an wissen, welcher Wert zu welchem Tag gehört.

Anfangsvermögen — § 1374 BGB
Das Vermögen bei Eintritt des Güterstands, in der Regel der Tag der Eheschließung. Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung wird nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzugerechnet — die Zuordnung im Einzelfall bleibt anwaltliche Aufgabe.
Trennungszeitpunkt — § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Ein eigener Auskunftsanspruch, kein Selbstzweck: Der Trennungsstand dient als Kontrollgröße gegen illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB im Zeitraum bis zur Zustellung.
Endvermögen — §§ 1375, 1384 BGB
Das Vermögen bei Beendigung des Güterstands. Für die Berechnung der Ausgleichsforderung verschiebt § 1384 BGB den maßgeblichen Zeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also die Zustellung.

Was in die Vermögensaufstellung gehört

§ 1379 BGB gibt jedem Ehegatten Anspruch auf Auskunft über das Vermögen des anderen — und zwar ausdrücklich einschließlich der Wertermittlung. Für die Form verweist die Vorschrift auf § 260 BGB, dieselbe Grundlage, die das Erbrecht beim Pflichtteil kennt. Aktiva und Passiva werden zu jedem maßgeblichen Stichtag gegenübergestellt.

Aktiva — Vermögen

Immobilien
Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte — mit Lage, Größe und Wert zum jeweiligen Stichtag.
Bankguthaben & Wertpapiere
Giro-, Tages- und Festgeldkonten, Depots, Fonds, Aktien — Saldo bzw. Kurswert am Stichtag.
Bargeld
Bargeldbestände, auch in Fremdwährung.
Fahrzeuge
Pkw, Wohnmobile, Motorräder, Boote — mit Marktwert zum Stichtag, nicht mit dem Anschaffungspreis.
Hausrat & Wertgegenstände
Möbel, Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen, Antiquitäten — der Posten, der regelmäßig streitig wird.
Lebens- & Rentenversicherungen
Mit dem Rückkaufswert zum Stichtag; Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich bleiben außen vor.
Unternehmens- & Gesellschaftsanteile
Beteiligungen, GmbH-Anteile, Einzelunternehmen, freiberufliche Praxen.
Forderungen
Ausstehende Darlehen, Steuererstattungen, Abfindungs- und Kaufpreisforderungen.

Passiva — Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten
Darlehen, Kontokorrentkredite, offene Rechnungen, Steuerschulden — jeweils mit Stand zum Stichtag.
Gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten
Gemeinsam aufgenommene Kredite, insbesondere Immobiliendarlehen. Für die Aufstellung zählt, wer im Innenverhältnis haftet.
Negatives Anfangsvermögen
Seit 2009 ist ein negatives Anfangsvermögen zu berücksichtigen — Schulden bei Eheschließung fallen also nicht mehr unter den Tisch.

Wo eine Vorlage an ihre Grenzen kommt

Eine Vorlage gibt Ihnen die Struktur. Das eigentliche Problem beim Zugewinn löst sie nicht — die belegte Bewertung des beweglichen Vermögens zu einem Tag, der Jahre zurückliegen kann.

Mehrere Stichtage, mehrere Aufstellungen
Es geht selten um einen Vermögensstand, sondern um mehrere — und jeder davon muss belegt und bewertet sein. Eine einspaltige Vorlage bildet das nicht ab.
Bewegliches Vermögen steht in keinem Register
Konten und Grundbesitz lassen sich abfragen. Hausrat, Schmuck, Sammlungen und Fahrzeuge müssen aktiv aufgenommen werden — meist von der Mandantschaft, die das ungern und unvollständig tut.
Für gebrauchte Gegenstände gibt es keinen amtlichen Wert
Was ein Esstisch, eine Uhrensammlung oder ein E-Bike zum Stichtag wert war, steht nirgends. Die Beträge, die hier in die Aufstellung wandern, sind oft gegriffen — und damit angreifbar.
Belege sind vorzulegen
§ 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt auf Anforderung die Vorlage von Belegen. Eine bloße Wertbehauptung genügt nicht — und der Anspruch umfasst ausdrücklich auch die Wertermittlung.

Statt Vorlage ausfüllen: erfassen, bewerten, belegen

Mit Valoro erfasst Ihre Mandantschaft das bewegliche Vermögen geführt per Smartphone — auf Einladungslink, ohne eigenes Konto. Zu jeder Position recherchiert Valoro einen marktnahen Wert aus offenen Quellen und dokumentiert die Herkunft. Heraus kommt eine Vermögensaufstellung im Sinne der §§ 1379, 260 BGB als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel.

Lieber gleich ausfüllen statt abtippen? Das kostenlose Verzeichnis-Werkzeug kennt die Gliederung für den Zugewinn — im Browser, ohne Anmeldung.

Die Herleitung im Detail — Auskunftsanspruch, Stichtage und das Nadelöhr beim beweglichen Vermögen — steht im Fachbeitrag § 1379 BGB: Vermögensverzeichnis im Zugewinn.

Der schwierigste Posten ist auch hier das bewegliche Vermögen — wie Valoro Hausrat, Schmuck und Kunst bewertet. Was der Aufwand Ihre Kanzlei kostet, rechnet der Verzeichnis-Rechner aus.

Dieselbe Erfassung trägt auch die anderen Verfahren: Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB), Testamentsvollstreckung (§ 2215 BGB) und Nachlasspflege (§ 1960 BGB).

Hinweis: Die genannten Kategorien und Stichtage sind eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welcher Stichtag gilt, welche Position wem zuzurechnen ist und ob Härtefallgründe greifen, bleibt anwaltliche und gerichtliche Würdigung. Valoro liefert eine methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen; sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten.