Vermögensverzeichnis für den Zugewinnausgleich — Aufbau und Vorlage
Die Formel des Zugewinnausgleichs ist einfach. Schwierig sind die Zahlen, die hineingehen. Hier steht, was die Auskunft nach § 1379 BGB verlangt, welche Stichtage auseinanderfallen — und woran die Aufstellung in der Praxis hängen bleibt.
Die Aufstellung erstellen — oder ein fertiges Verzeichnis ansehen
Welche Stichtage auseinanderfallen und was in die Aufstellung gehört, steht vollständig auf dieser Seite. Zum Erfassen gibt es ein kostenloses Werkzeug im Browser: Positionen gliedern, Summen bilden, als PDF sichern — ohne Anmeldung, die Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Der Teil, den keine Aufstellung von selbst füllt, ist die Herkunft jedes Wertes. Konten und Grundbesitz lassen sich abfragen — Hausrat, Schmuck und Sammlungen stehen in keinem Register.
Das Muster-PDF stammt aus dem Erbrecht — Gliederung, Wertherleitung und Quellenprotokoll sind dieselben, weil § 1379 BGB für die Form auf § 260 BGB verweist.
Drei Stichtage, nicht einer
Der Zugewinn ist nach § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Beide Größen hängen an einem Zeitpunkt — und in der Praxis kommt ein dritter hinzu. Wer die Aufstellung baut, sollte von Anfang an wissen, welcher Wert zu welchem Tag gehört.
- Anfangsvermögen — § 1374 BGB
- Das Vermögen bei Eintritt des Güterstands, in der Regel der Tag der Eheschließung. Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung wird nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzugerechnet — die Zuordnung im Einzelfall bleibt anwaltliche Aufgabe.
- Trennungszeitpunkt — § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- Ein eigener Auskunftsanspruch, kein Selbstzweck: Der Trennungsstand dient als Kontrollgröße gegen illoyale Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB im Zeitraum bis zur Zustellung.
- Endvermögen — §§ 1375, 1384 BGB
- Das Vermögen bei Beendigung des Güterstands. Für die Berechnung der Ausgleichsforderung verschiebt § 1384 BGB den maßgeblichen Zeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also die Zustellung.
Was in die Vermögensaufstellung gehört
§ 1379 BGB gibt jedem Ehegatten Anspruch auf Auskunft über das Vermögen des anderen — und zwar ausdrücklich einschließlich der Wertermittlung. Für die Form verweist die Vorschrift auf § 260 BGB, dieselbe Grundlage, die das Erbrecht beim Pflichtteil kennt. Aktiva und Passiva werden zu jedem maßgeblichen Stichtag gegenübergestellt.
Aktiva — Vermögen
- Immobilien
- Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte — mit Lage, Größe und Wert zum jeweiligen Stichtag.
- Bankguthaben & Wertpapiere
- Giro-, Tages- und Festgeldkonten, Depots, Fonds, Aktien — Saldo bzw. Kurswert am Stichtag.
- Bargeld
- Bargeldbestände, auch in Fremdwährung.
- Fahrzeuge
- Pkw, Wohnmobile, Motorräder, Boote — mit Marktwert zum Stichtag, nicht mit dem Anschaffungspreis.
- Hausrat & Wertgegenstände
- Möbel, Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen, Antiquitäten — der Posten, der regelmäßig streitig wird.
- Lebens- & Rentenversicherungen
- Mit dem Rückkaufswert zum Stichtag; Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich bleiben außen vor.
- Unternehmens- & Gesellschaftsanteile
- Beteiligungen, GmbH-Anteile, Einzelunternehmen, freiberufliche Praxen.
- Forderungen
- Ausstehende Darlehen, Steuererstattungen, Abfindungs- und Kaufpreisforderungen.
Passiva — Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten
- Darlehen, Kontokorrentkredite, offene Rechnungen, Steuerschulden — jeweils mit Stand zum Stichtag.
- Gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten
- Gemeinsam aufgenommene Kredite, insbesondere Immobiliendarlehen. Für die Aufstellung zählt, wer im Innenverhältnis haftet.
- Negatives Anfangsvermögen
- Seit 2009 ist ein negatives Anfangsvermögen zu berücksichtigen — Schulden bei Eheschließung fallen also nicht mehr unter den Tisch.
Wo eine Vorlage an ihre Grenzen kommt
Eine Vorlage gibt Ihnen die Struktur. Das eigentliche Problem beim Zugewinn löst sie nicht — die belegte Bewertung des beweglichen Vermögens zu einem Tag, der Jahre zurückliegen kann.
- Mehrere Stichtage, mehrere Aufstellungen
- Es geht selten um einen Vermögensstand, sondern um mehrere — und jeder davon muss belegt und bewertet sein. Eine einspaltige Vorlage bildet das nicht ab.
- Bewegliches Vermögen steht in keinem Register
- Konten und Grundbesitz lassen sich abfragen. Hausrat, Schmuck, Sammlungen und Fahrzeuge müssen aktiv aufgenommen werden — meist von der Mandantschaft, die das ungern und unvollständig tut.
- Für gebrauchte Gegenstände gibt es keinen amtlichen Wert
- Was ein Esstisch, eine Uhrensammlung oder ein E-Bike zum Stichtag wert war, steht nirgends. Die Beträge, die hier in die Aufstellung wandern, sind oft gegriffen — und damit angreifbar.
- Belege sind vorzulegen
- § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt auf Anforderung die Vorlage von Belegen. Eine bloße Wertbehauptung genügt nicht — und der Anspruch umfasst ausdrücklich auch die Wertermittlung.
Sie sind selbst betroffen — nicht die Kanzlei?
Valoro wird von Kanzleien eingesetzt — und auf Anfrage auch von Betroffenen, die ihr Verzeichnis selbst vorbereiten. Für Sie gibt es zwei Wege: Ihre Kanzlei lädt Sie per Link ein und Sie erfassen die Vermögensaufstellung zum Zugewinnausgleich geführt per Smartphone, ohne eigenes Konto. Oder Sie bereiten die Aufstellung selbst vor und übergeben sie fertig an eine Kanzlei.
Weg 1 — Meine Kanzlei soll es einsetzen
Name und Anrede bitte noch anpassen.
Weg 2
Noch keine Kanzlei — oder selbst vorbereiten?
Sie erfassen Ihr Anfangs- und Endvermögen selbst und übergeben die belegte Aufstellung als PDF und Excel an Ihre Kanzlei — als Vorbereitung, nicht als Berechnung Ihres Ausgleichs.
Sie registrieren sich selbst, haben 14 Tage Testphase und bestellen das fertige Verzeichnis zu einem festen Preis nach dem erfassten Sachwert. Wer vorher wissen will, ob Valoro zum eigenen Vorhaben passt, bucht ein Erstgespräch von 15 Minuten. Haben Sie noch keine Kanzlei, vermitteln wir auf Wunsch eine aus unserem Netzwerk. Ablauf und Preise stehen auf der Seite für Betroffene.
Was Ihre Kanzlei dann sieht: Das Pilotprogramm beschreibt Ablauf und Bedingungen für Kanzleien im Familienrecht; ein ausgefülltes Musterverzeichnis (PDF) zeigt, wie das Ergebnis aussieht.
Bis dahin können Sie die Positionen mit dem kostenlosen Werkzeug vorstrukturieren — im Browser, ohne Anmeldung. Ob und wie eine Aufstellung in Ihrem Fall vorzulegen ist, klären Sie bitte mit Ihrer Kanzlei.
Statt Vorlage ausfüllen: erfassen, bewerten, belegen
Mit Valoro erfasst Ihre Mandantschaft das bewegliche Vermögen geführt per Smartphone — auf Einladungslink, ohne eigenes Konto. Zu jeder Position recherchiert Valoro einen marktnahen Wert aus offenen Quellen und dokumentiert die Herkunft. Heraus kommt eine Vermögensaufstellung im Sinne der §§ 1379, 260 BGB als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel.
Lieber gleich ausfüllen statt abtippen? Das kostenlose Verzeichnis-Werkzeug kennt die Gliederung für den Zugewinn — im Browser, ohne Anmeldung.
Die Herleitung im Detail — Auskunftsanspruch, Stichtage und das Nadelöhr beim beweglichen Vermögen — steht im Fachbeitrag § 1379 BGB: Vermögensverzeichnis im Zugewinn.
Der schwierigste Posten ist auch hier das bewegliche Vermögen — wie Valoro Hausrat, Schmuck und Kunst bewertet. Was der Aufwand Ihre Kanzlei kostet, rechnet der Verzeichnis-Rechner aus.
Dieselbe Erfassung trägt auch die anderen Verfahren: Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB), Testamentsvollstreckung (§ 2215 BGB) und Nachlasspflege (§ 1960 BGB).
Hinweis: Die genannten Kategorien und Stichtage sind eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welcher Stichtag gilt, welche Position wem zuzurechnen ist und ob Härtefallgründe greifen, bleibt anwaltliche und gerichtliche Würdigung. Valoro liefert eine methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen; sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten.