Valoro
Testamentsvollstreckung

Nachlassverzeichnis für die Testamentsvollstreckung.

Als Testamentsvollstrecker schulden Sie den Erben unverzüglich ein Verzeichnis des Nachlasses nach § 2215 BGB. Valoro erfasst alle Positionen geführt, recherchiert ihren Marktwert und liefert ein versiegeltes Verzeichnis — prüfbar und revisionssicher.

§ 2215 BGB

§ 2215 BGB verpflichtet den Testamentsvollstrecker, den Erben unverzüglich ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Valoro erstellt dieses Verzeichnis strukturiert, mit bewerteten Positionen und Zeitstempel-Versiegelung.

So funktioniert's

In drei Schritten zum Verzeichnis.

Nachlass aufnehmen
Alle der Verwaltung unterliegenden Gegenstände erfassen — per Foto oder als strukturierte Position.
Werte werden recherchiert
Marktwert-Recherche aus offenen Web-Quellen liefert belastbare Werte mit Quellenbeleg.
Verzeichnis mitteilen
Verzeichnis nach § 2215 BGB als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel zur Mitteilung an die Erben.

Funktionen

Auf Testamentsvollstreckung zugeschnitten.

Revisionssicher
Jede Position mit Quellenbeleg und Zeitstempel — nachvollziehbar gegenüber den Erben.
Verbindlichkeiten erfassbar
Bekannte Nachlassverbindlichkeiten als eigene Positionen im Verzeichnis.
Versionierung
Nachträge erzeugen eine neue, separat versiegelte Verzeichnis-Version — alte bleiben einsehbar.

Hinweis zur Wert-Orientierung: Valoro liefert eine nachvollziehbare, methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen mit Quellenprotokoll. Sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten; für förmliche Wertermittlungen oder steuerliche Bewertungen kann ein Gutachten erforderlich bleiben.

Jedes Jahr aufs Neue

Nach dem Verzeichnis kommt die Rechnungslegung.

Das Verzeichnis nach § 2215 BGB erstellen Sie einmal. Die Rechnungslegung schulden Sie bei länger dauernder Verwaltung jährlich — aus demselben Bestand. Valoro führt beides im selben Mandat: Einnahmen und Ausgaben werden laufend erfasst, dem Berichtsjahr zugeordnet und als geordnete Einnahmen-/Ausgabenrechnung ausgegeben.

Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen.
§ 2218 Abs. 2 BGB
  1. Kontoauszug hochladen — Valoro liest die Umsätze aus und schlägt je Zeile Betrag, Datum, Zweck und Kategorie vor.

  2. Buchungen prüfen und zuordnen — 23 Kategorien von Mieten und Kapitalerträgen über Bestattungs- und Grabkosten bis zu Steuern und Vergütung.

  3. Berichtsjahr abschließen — der Stand wird eingefroren und als Rechenschaftsbericht ausgegeben, anschlussfähig an das Vorjahr.

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Besprechen Sie einen konkreten Fall und prüfen Sie den Musterbericht vor dem Pilotstart.