Nachlassverzeichnis für die Testamentsvollstreckung.
Als Testamentsvollstrecker schulden Sie den Erben unverzüglich ein Verzeichnis des Nachlasses nach § 2215 BGB. Valoro erfasst alle Positionen geführt, recherchiert ihren Marktwert und liefert ein versiegeltes Verzeichnis — prüfbar und revisionssicher.
§ 2215 BGB verpflichtet den Testamentsvollstrecker, den Erben unverzüglich ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Valoro erstellt dieses Verzeichnis strukturiert, mit bewerteten Positionen und Zeitstempel-Versiegelung.
In drei Schritten zum Verzeichnis.
Nachlass aufnehmen
Alle der Verwaltung unterliegenden Gegenstände erfassen — per Foto oder als strukturierte Position.
Werte werden recherchiert
Marktwert-Recherche aus offenen Web-Quellen liefert belastbare Werte mit Quellenbeleg.
Verzeichnis mitteilen
Verzeichnis nach § 2215 BGB als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel zur Mitteilung an die Erben.
Auf Testamentsvollstreckung zugeschnitten.
Revisionssicher
Jede Position mit Quellenbeleg und Zeitstempel — nachvollziehbar gegenüber den Erben.
Verbindlichkeiten erfassbar
Bekannte Nachlassverbindlichkeiten als eigene Positionen im Verzeichnis.
Versionierung
Nachträge erzeugen eine neue, separat versiegelte Verzeichnis-Version — alte bleiben einsehbar.
Hinweis zur Wert-Orientierung: Valoro liefert eine nachvollziehbare, methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen mit Quellenprotokoll. Sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten; für förmliche Wertermittlungen oder steuerliche Bewertungen kann ein Gutachten erforderlich bleiben.
Jetzt mit Testamentsvollstreckung starten.
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