Valoro
Testamentsvollstreckung

Nachlassverzeichnis für die Testamentsvollstreckung.

Als Testamentsvollstrecker schulden Sie den Erben unverzüglich ein Verzeichnis des Nachlasses nach § 2215 BGB. Valoro erfasst alle Positionen geführt, recherchiert ihren Marktwert und liefert ein versiegeltes Verzeichnis — prüfbar und revisionssicher.

§ 2215 BGB

§ 2215 BGB verpflichtet den Testamentsvollstrecker, den Erben unverzüglich ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Valoro erstellt dieses Verzeichnis strukturiert, mit bewerteten Positionen und Zeitstempel-Versiegelung.

So funktioniert's

In drei Schritten zum Verzeichnis.

1

Nachlass aufnehmen

Alle der Verwaltung unterliegenden Gegenstände erfassen — per Foto oder als strukturierte Position.

2

Werte werden recherchiert

Marktwert-Recherche aus offenen Web-Quellen liefert belastbare Werte mit Quellenbeleg.

3

Verzeichnis mitteilen

Verzeichnis nach § 2215 BGB als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel zur Mitteilung an die Erben.

Funktionen

Auf Testamentsvollstreckung zugeschnitten.

Revisionssicher

Jede Position mit Quellenbeleg und Zeitstempel — nachvollziehbar gegenüber den Erben.

Verbindlichkeiten erfassbar

Bekannte Nachlassverbindlichkeiten als eigene Positionen im Verzeichnis.

Versionierung

Nachträge erzeugen eine neue, separat versiegelte Verzeichnis-Version — alte bleiben einsehbar.

Hinweis zur Wert-Orientierung: Valoro liefert eine nachvollziehbare, methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen mit Quellenprotokoll. Sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten; für förmliche Wertermittlungen oder steuerliche Bewertungen kann ein Gutachten erforderlich bleiben.

Jetzt mit Testamentsvollstreckung starten.

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