Nachlassverzeichnis-Software für Kanzleien
Wer ein Nachlassverzeichnis nicht mehr von Hand zusammentragen will, hat vier Wege zur Auswahl — und sie unterscheiden sich weniger im Funktionsumfang als in der Frage, wer die Fleißarbeit trägt und ob am Ende jeder Wert belegt ist. Diese Seite ordnet die Wege ein, nennt sechs Auswahlkriterien und sagt, wo Valoro steht.
Die kurze Antwort
Valoro ist ein Software-Werkzeug der e-findo GmbH, mit dem Kanzleien und Notariate bewertete Vermögensverzeichnisse erstellen. Die Mandantschaft erfasst den Bestand geführt per Smartphone, Valoro recherchiert zu jeder Position Vergleichswerte und protokolliert deren Herkunft, und die Kanzlei prüft einen belegten Bericht, statt bei null anzufangen. Abgerechnet wird mit 300 € netto je Mandat, ohne Grundgebühr und ohne Abo.
Die vier Wege zum Verzeichnis
„Software für Nachlassverzeichnisse“ meint in der Praxis vier verschiedene Dinge. Erst die Einordnung macht die Auswahl entscheidbar.
- Vorlage in Word oder Excel
- Kostenlos und sofort verfügbar. Liefert die Gliederung, aber keinen Wert, keine Herkunft der Zahl und keinen gesicherten Stand zum Stichtag. Tragfähig, solange über die Bewertung niemand streitet.
- Notarielles Nachlassverzeichnis
- Keine Software, sondern eine Amtstätigkeit: Der Notar ermittelt den Bestand selbst (§ 2314 Abs. 1 S. 3 BGB). Das kann kein Programm übernehmen — und wird von Software auch nicht ersetzt.
- Kanzleisoftware
- Deckt Aktenführung, Fristen und Abrechnung ab. Ob ein bestimmtes Produkt zusätzlich die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände unterstützt, unterscheidet sich je Anbieter und sollte im Einzelfall geprüft werden.
- Spezialisierte Verzeichnis-Software
- Auf genau diesen Arbeitsschritt zugeschnitten: strukturierte Erfassung, Bewertung mit Quellennachweis, Ausgabe als prüfbarer Bericht. Hier ist Valoro einzuordnen.
Sechs Fragen an jede Verzeichnis-Software
Diese Kriterien gelten unabhängig vom Anbieter. Sie entscheiden darüber, ob ein Werkzeug in der Kanzlei tatsächlich Arbeit abnimmt oder nur an eine andere Stelle verschiebt.
- Wer trägt die Erfassung?
- Bleibt die Bestandsaufnahme in der Kanzlei, ist der Zeitgewinn begrenzt. Entscheidend ist, ob die Mandantschaft geführt zuarbeiten kann — und ob sie dafür ein eigenes Konto braucht.
- Kommt jeder Wert mit seiner Herkunft?
- Ein leeres Schätzfeld verlagert das Problem nur. Prüfen Sie, ob zu jeder Position dokumentiert wird, worauf der Ansatz beruht und wann er erhoben wurde — das ist der Punkt, an dem beim Pflichtteil gestritten wird.
- Lässt sich der Stand zum Stichtag nachweisen?
- Ein jederzeit änderbares Dokument dokumentiert keinen Zeitpunkt. Achten Sie auf einen kryptografischen Nachweis — Prüfsumme über den Inhalt und einen Zeitstempel von dritter Seite.
- Deckt es Ihre Verfahrensart ab?
- Nachlassverzeichnis, Zugewinnausgleich, Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft haben verschiedene Anforderungen. Bei den beiden letzten kommt ein jährlicher Rechenschaftsbericht hinzu.
- Wo liegen die Daten?
- Nachlassdaten sind Mandatsdaten. Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag und der Umgang mit KI-Verarbeitung gehören vor der Einführung geklärt — nicht danach.
- Wie wird abgerechnet?
- Ein Abo je Arbeitsplatz rechnet sich nur bei durchgehendem Fallaufkommen. Bei wenigen Verzeichnissen im Jahr ist eine Abrechnung je Mandat die ehrlichere Rechnung — dann kostet ein Monat ohne Fall auch nichts.
Wo Valoro steht
Gemessen an denselben sechs Fragen — damit der Vergleich mit anderen Werkzeugen möglich bleibt.
- Erfassung
- Die Mandantschaft trägt per Smartphone über einen Einladungslink ein, ohne eigenes Konto. Bestehende Verzeichnisse aus PDF, Word oder Excel lassen sich importieren, auch mitten im Mandat.
- Bewertung
- Zu jeder Position recherchiert Valoro Vergleichswerte aus offenen Quellen und protokolliert, worauf der Ansatz beruht und wann er erhoben wurde. Jeder Wert bleibt überschreibbar; kritische Positionen sind markiert.
- Ergebnis
- Ein Bericht als PDF mit SHA-256-Prüfsumme und RFC-3161-Zeitstempel, der als Anhang in der PDF-Datei mitgeführt wird. Dazu Beteiligte mit Quoten, Verbindlichkeiten mit Saldo und eine Versionshistorie je Mandat.
- Verfahrensarten
- Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB), Zugewinnausgleich (§ 1379 BGB), Testamentsvollstreckung (§ 2215 BGB) und Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) — bei den letzten beiden mit jährlichem Rechenschaftsbericht.
- Preis
- 300 € netto je Mandat (357 € brutto). Keine Grundgebühr, keine Lizenz je Arbeitsplatz, keine Mindestlaufzeit. Fällig erst, wenn Sie den Bericht anfordern.
- Daten
- Kernsysteme werden in der EU gehostet. KI-Ausgaben sind als solche gekennzeichnet. Anbieter und Vertragspartner ist die e-findo GmbH.
Wo Valoro nicht hilft
Drei Abgrenzungen, die vor der Einführung geklärt sein sollten — sie sind häufiger der Grund für Missverständnisse als der Funktionsumfang.
- Ersetzt kein notarielles Verzeichnis
- Verlangt die Gegenseite ein notarielles Nachlassverzeichnis, schuldet der Notar die eigene Ermittlung des Bestands. Diese Amtspflicht kann Software nicht übernehmen.
- Ersetzt kein Sachverständigengutachten
- Valoro liefert eine methodisch dokumentierte Wert-Orientierung aus offenen Marktquellen. Wo ein förmliches Gutachten gefordert ist, tritt es nicht an dessen Stelle.
- Ersetzt keine Rechtsberatung
- Valoro ist ein Software-Werkzeug und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Die juristische Würdigung bleibt bei der Kanzlei.
Häufige Fragen
Was Kanzleien vor der Auswahl typischerweise wissen wollen.