Valoro
Erben will gelernt sein.

Ihr Verzeichnis selbst vorbereiten — belegt, statt geschätzt.

Sie müssen ein Nachlass- oder Vermögensverzeichnis vorlegen und wollen nicht mit einer leeren Tabelle anfangen? Mit Valoro erfassen Sie den Bestand selbst, erhalten zu jeder Position einen belegten Richtwert und übergeben die fertige Aufstellung an Ihre Kanzlei. Rechnet sie nach Stunden ab, zahlen Sie für weniger Stunden.

Konto mit E-Mail, Passwort und Authenticator-App. 14 Tage Testphase, kein Abo. Bestellung ab Mitte Oktober; bis dahin erfassen, testen und vormerken lassen. Lieber schreiben?

Welche Rolle haben Sie?

  • § 2314 BGB

    Erbe oder Erbengemeinschaft

    Ihre PflichtPflichtteilsberechtigte können von Ihnen ein Verzeichnis des Nachlasses verlangen — mit Werten zum Todestag, nicht nur mit einer Liste. Auch die Auseinandersetzung unter Miterben braucht belegte Werte je Position.

    Mit ValoroSie fotografieren Hausrat, Schmuck, Fahrzeuge und tragen Konten und Verbindlichkeiten ein. Zu jeder Position erhalten Sie einen Richtwert aus offenen Marktquellen mit Quellenprotokoll — als fertige Aufstellung für Ihre Kanzlei.

    Was in ein Nachlassverzeichnis gehört · Auskunft verlangt? Was jetzt zu tun ist

  • § 1379 BGB

    Ehegatte im Zugewinn

    Ihre PflichtBei Trennung und Scheidung schulden sich Ehegatten Auskunft über Anfangs- und Endvermögen — zu drei Stichtagen, die Jahre auseinanderliegen können.

    Mit ValoroSie erfassen Ihr Vermögen zu den Stichtagen und bekommen belegte Richtwerte. Das ist die Vorbereitung für Ihre Kanzlei; den Ausgleich selbst rechnet und prüft die Kanzlei.

    Aufbau des Vermögensverzeichnisses

  • § 2215 BGB

    Testaments­vollstrecker ohne Kanzlei

    Ihre PflichtWer das Amt annimmt, schuldet den Erben unverzüglich ein Verzeichnis der verwalteten Nachlassgegenstände — datiert, unterschrieben und in der Praxis nur mit Werten belastbar.

    Mit ValoroSie erfassen den Nachlass mit Werten und Quellen und übergeben das Verzeichnis als PDF und Excel an die Erben oder eine Kanzlei.

    Verzeichnis nach § 2215 BGB

Ablauf

Vier Schritte von der Registrierung zum fertigen Verzeichnis

Sie registrieren sich selbst und fangen sofort an. Wer vorher wissen will, ob Valoro zum eigenen Vorhaben passt, bucht ein Erstgespräch von 15 Minuten — das ist optional. Was Ihre Kanzlei weiterhin übernimmt, steht im Kapitel Abgrenzung.

Registrieren
Sie legen Ihr Konto in der Valoro-App selbst an: E-Mail-Adresse, Passwort und eine Authenticator-App für die Zwei-Faktor-Anmeldung. Die zweite Stufe ist Pflicht, weil im Verzeichnis Vermögensdaten liegen. Wer vorher Fragen hat, bucht ein Erstgespräch von 15 Minuten — nötig ist es nicht.
14 Tage erfassen und Werte sehen
Sie erfassen per Smartphone oder Browser: Fotos, Konten, Verbindlichkeiten. Zu jeder Position ein belegter Richtwert mit Quellenprotokoll. Die Testphase kostet nichts; danach entscheiden Sie, ob Sie bestellen. Ein Abo gibt es nicht.
Verzeichnis bestellen
Bestellung ab Mitte Oktober; bis dahin können Sie erfassen, testen und sich vormerken lassen. Sie zahlen einmalig einen festen Betrag nach dem erfassten Sachwert — die Staffel steht unten auf dieser Seite. Der Export als PDF und Excel wird nach Zahlungseingang freigeschaltet.
Zu Ihrer Kanzlei — oder wir vermitteln eine
Sie exportieren das Verzeichnis als PDF mit Hash und Zeitstempel sowie als Excel und geben es Ihrer Kanzlei. Haben Sie noch keine, nennen wir Ihnen als Zusatzleistung bis zu drei Kanzleien aus unserem Netzwerk in Ihrer Region; die Kanzlei zahlt uns dafür nichts.

Preis

Vier Stufen, ein Leistungsumfang

Registrierung und Testphase kosten nichts. Für das fertige Verzeichnis als PDF und Excel zahlen Sie einmalig einen festen Betrag; die Stufe richtet sich nach dem erfassten Sachwert.

Preisstaffel für Privatpersonen nach erfasstem Sachwert
StufeErfasster SachwertPreis
Basisbis 50.000 €149 €
Standard50.000 € bis 250.000 €399 €
Komfort250.000 € bis 1 Mio. €799 €
Premiumüber 1 Mio. €1.499 €

inkl. MwSt. · Endpreis. Die Kanzlei-Vermittlung ist eine optionale Zusatzleistung mit eigenem Betrag, den Sie im Bestellschritt sehen.

Bestellung ab Mitte Oktober
Bis dahin können Sie sich registrieren, erfassen, testen und sich für die Bestellung vormerken lassen. Bezahlt wird erst, wenn Sie das fertige Verzeichnis bestellen; ohne Bestellung entstehen keine Kosten.
Ein Leistungsumfang für alle Stufen
Der Leistungsumfang ist in allen Stufen gleich; die Stufe richtet sich nach dem erfassten Sachwert. Sie wählen die Stufe bei der Bestellung, der Betrag steht vor dem letzten Klick noch einmal auf dem Bildschirm.
In der Regel Nachlasskosten
Bei einem Nachlassverzeichnis zählen die Kosten für das Verzeichnis in der Regel zu den Nachlasskosten (Erbfallkosten), die aus dem Nachlass getragen werden. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Kanzlei.

Abgrenzung

Was Valoro für Sie tut — und was bewusst nicht

Valoro ist ein Software-Werkzeug. Es macht Ihre Aufstellung vollständig und belegbar; die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihrer Kanzlei, die förmliche Aufnahme beim Notariat.

Das macht Valoro

  • Bestand vollständig erfassen: Hausrat, Schmuck, Fahrzeuge, Konten, Verbindlichkeiten
  • Zu jeder Position ein Richtwert aus offenen Marktquellen, mit Quellenprotokoll
  • Verzeichnis als PDF mit SHA-256-Hash und RFC-3161-Zeitstempel sowie als Excel
  • Auf Wunsch eine Kanzlei aus unserem Netzwerk in Ihrer Region vermitteln — als kostenpflichtige Zusatzleistung; die Kanzlei zahlt dafür nichts

Das macht Valoro nicht

  • Keine Prüfung Ihres Falls, keine Rechtsdienstleistung — weder im Gespräch noch in der Software
  • Kein Ersatz für das notarielle Verzeichnis, das Pflichtteilsberechtigte verlangen können
  • Kein Sachverständigen-Gutachten: Richtwerte sind eine belegte Orientierung, keine Wertfeststellung
  • Keine Berechnung Ihres Pflichtteils oder Zugewinnausgleichs — das bleibt bei Ihrer Kanzlei

Ihre Kanzlei startet mit einer fertigen, belegten Aufstellung statt mit einer leeren Tabelle. Rechnet sie nach Stunden ab, zahlen Sie für weniger Stunden, weil Erfassung und Wertrecherche schon erledigt sind. Rechnet sie nach dem Gegenstandswert ab, bleibt die Gebühr gleich — dann gewinnen Sie Vollständigkeit und Belege, nicht Geld. Welche Abrechnung gilt, sagt Ihnen Ihre Kanzlei.

Die Richtwerte sind KI-gestützt aus offenen Marktquellen hergeleitet und im Verzeichnis als solche gekennzeichnet.

Gespräch

Lieber erst sprechen?

Ein Erstgespräch von 15 Minuten ist optional: Per Video oder Telefon klären wir, ob Valoro zu Ihrem Vorhaben passt. Sie können sich auch ohne Gespräch registrieren. Wer lieber schreibt, nutzt das Formular daneben.

Direkt buchen

Termin wählen — 15 Minuten, per Video oder Telefon

  1. 01Was Sie vorbereiten müssenRolle, Verfahren und Umfang: Hausrat, Immobilie, Konten, Verbindlichkeiten. Keine Namen Dritter, keine Aktenzeichen.
  2. 02Ob Valoro dafür passtWir zeigen Erfassung, Richtwerte und Export und sagen ehrlich, wenn die Software für Ihr Vorhaben nicht das richtige Werkzeug ist.
  3. 03Registrierung, Preisstufe, DatenwegWir zeigen, wo Sie sich registrieren, und erklären Testphase, Preisstaffel, den Bestellstart ab Mitte Oktober und die Kanzlei-Vermittlung, falls Sie noch keine Kanzlei haben.

Was nicht passiert: eine rechtliche Prüfung Ihres Falls. Fragen zu Fristen, Ansprüchen oder Formvorschriften klären Sie bitte mit Ihrer Kanzlei. Terminbuchung über Calendly (USA), Hinweise in der Datenschutzerklärung.

Ihre Kanzlei soll Valoro einsetzen? Auf der Vorlagenseite steht ein fertiger Empfehlungstext.

Sie erben in Österreich oder in der Schweiz? Dort gelten andere Verfahren und Begriffe; die Länderseiten erklären, was gleich bleibt.

Fragen

Häufige Fragen von Betroffenen

Wer kann Valoro als Privatperson nutzen?

Erbinnen und Erben sowie Erbengemeinschaften, die ein Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB vorbereiten, Ehegatten, die für den Zugewinnausgleich Auskunft über ihr Vermögen nach § 1379 BGB geben müssen, und Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker, die ohne Kanzlei ein Verzeichnis nach § 2215 BGB aufstellen. Sie registrieren sich selbst in der Valoro-App; ein Erstgespräch von 15 Minuten können Sie vorher buchen, nötig ist es nicht.

Was kostet es?

Die Registrierung und die 14-tägige Testphase kosten nichts. Für das fertige Verzeichnis als PDF und Excel zahlen Sie einmalig einen festen Betrag nach dem erfassten Sachwert: 149 €, 399 €, 799 €, 1.499 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer als Endpreis. Der Leistungsumfang ist in allen Stufen gleich; die Stufe richtet sich nach dem erfassten Sachwert. Die Bestellung ist ab Mitte Oktober möglich; bis dahin können Sie erfassen, testen und sich vormerken lassen. Wer keine Kanzlei hat, kann zusätzlich unsere Kanzlei-Vermittlung buchen; diesen Betrag sehen Sie im Bestellschritt. Ohne Bestellung entstehen keine Kosten.

Ich habe noch keine Kanzlei — was dann?

Sie können trotzdem sofort mit dem Verzeichnis beginnen. Wenn Sie möchten, nennen wir Ihnen als kostenpflichtige Zusatzleistung bis zu drei Kanzleien aus unserem Netzwerk in Ihrer Region, die Valoro kennen — ausgewählt nach Region und Verfahrensart, ohne Rangfolge. Ob und welche Kanzlei Sie beauftragen, entscheiden Sie. Die Kanzlei zahlt uns dafür nichts, und wir sind an Ihrem Mandat nicht beteiligt.

Zahle ich bei meiner Kanzlei weniger, wenn ich vorbereite?

Das hängt davon ab, wie Ihre Kanzlei abrechnet. Rechnet sie nach Stunden ab, was bei der Erstellung von Verzeichnissen häufig ist, zahlen Sie für weniger Stunden, weil die Erfassung und die Wertrecherche schon erledigt sind. Rechnet sie nach dem Gegenstandswert ab, ändert sich die Gebühr durch Ihre Vorbereitung nicht — Ihre Kanzlei startet dann trotzdem mit einer fertigen, belegten Aufstellung statt mit einer leeren Tabelle. Fragen Sie Ihre Kanzlei, welche Abrechnung gilt.

Ersetzt Valoro den Anwalt oder das notarielle Verzeichnis?

Nein. Valoro ersetzt weder die anwaltliche Prüfung noch das notarielle Verzeichnis. Die Software hilft Ihnen, den Bestand vollständig zu erfassen und jede Position mit einem belegten Richtwert und einem Quellenprotokoll zu versehen. Ob und in welcher Form ein Verzeichnis in Ihrem Verfahren vorzulegen ist, klärt Ihre Kanzlei — Valoro ist die Vorbereitung dafür.

Wie schätze ich den Hausrat als Erbe?

Raum für Raum erfassen, jedes Stück fotografieren, Zustand notieren und einen tatsächlich erzielten Preis für ein vergleichbares Stück suchen, mit Quelle und Datum. Es zählt der Wert zum Todestag, nicht der Neupreis. Genau diesen Weg führt Valoro Sie entlang; die Anleitung in vier Schritten steht auf der Seite „Hausrat schätzen im Erbfall".

Gehört der Hausrat zum Nachlass?

Ja. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über, der Hausrat eingeschlossen (§ 1922 BGB). Sind mehrere Erben da, gehört er allen gemeinsam. Die Ausnahme ist der Voraus des überlebenden Ehegatten nach § 1932 BGB.

Was ist mit Gegenständen ohne Wert?

Aufführen, nicht weglassen. Ein Nachlassverzeichnis ist zuerst ein Bestandsverzeichnis (§ 260 BGB). Gewöhnlicher Hausrat ohne Einzelwert darf als Sammelposten mit niedrigem oder mit null angesetztem Richtwert erscheinen. In Valoro legen Sie dafür einen Sammelposten je Raum an.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Registrierung erheben wir E-Mail-Adresse, Passwort und den Schlüssel für die Zwei-Faktor-Anmeldung direkt in der Valoro-App; dafür gilt die Datenschutzerklärung der App. Die Daten Ihres Verzeichnisses liegen auf EU-Infrastruktur; die Marktwert-Recherche kommt ohne Namen oder Aktenzeichen aus. Eine Anfrage über das Formular auf dieser Seite wird verschlüsselt an die Valoro-App übermittelt und in einer Datenbank in der EU (Region Irland) gespeichert, ausschließlich zur Terminvereinbarung. Eine Weitergabe an eine Kanzlei erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Alles zum Hausrat, vom Wert zum Todestag bis zur Anleitung in vier Schritten: Hausrat schätzen im Erbfall.

Sie sind Kanzlei? Zum Pilotprogramm für Kanzleien

Rechtlicher Hinweis

Valoro ist ein Software-Werkzeug der e-findo GmbH und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine anwaltliche, steuerliche oder sachverständige Beratung im Einzelfall. Das Erstgespräch ist optional und klärt nur, ob die Software zu Ihrem Vorhaben passt; eine rechtliche Prüfung Ihres Falls findet weder im Gespräch noch in der Software statt. Die Kanzlei-Vermittlung ist eine Zusatzleistung, für die die Kanzlei nichts zahlt; ob Ihre Vorbereitung Ihr Honorar senkt, hängt von der Abrechnungsart Ihrer Kanzlei ab, und ob Verzeichniskosten in Ihrem Fall aus dem Nachlass getragen werden, klärt Ihre Kanzlei. Die von Valoro ermittelten Richtwerte sind eine belegte Orientierung aus offenen Marktquellen und ersetzen weder ein Sachverständigen-Gutachten noch das notarielle Verzeichnis.

Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung der genannten Vorschriften übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze, Freibeträge und Rechtsprechung können sich ändern. Für die rechtliche oder steuerliche Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.