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Erben will gelernt sein. Der Hausrat ist die erste Lektion.

Hausrat im Nachlass bewerten: Was er wert ist und wie Sie es belegen

Kurz gesagt: Hausrat wird mit dem Verkehrswert am Todestag angesetzt, nicht mit dem Neupreis. Für gebrauchte Möbel und Geräte ist das meist ein Bruchteil, für Schmuck, Kunst und Sammlungen der Preis vergleichbarer Stücke am Markt. Jede Zahl braucht eine Quelle: ein Vergleichsangebot, ein Foto, ein Beleg. Ohne Quelle ist sie eine Schätzung, mit Quelle ein Beleg.

Sie haben geerbt, und in der Wohnung stehen Möbel, Schmuck, Bilder, eine Sammlung. Irgendjemand wird Sie nach dem Wert fragen: Miterben, ein Pflichtteilsberechtigter, das Finanzamt. Diese Seite beantwortet die fünf Fragen, mit denen Erben hier ankommen, und zeigt, wie aus einer Schätzung ein Beleg wird.

Die fünf Fragen

Was Erben über den Hausrat wissen müssen

Jede Antwort steht zuerst in einem Satz. Wer es genauer wissen will, liest den Absatz darunter.

01

Gehört der Hausrat zum Nachlass?

Ja. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über, der Hausrat eingeschlossen (§ 1922 BGB).

Es gibt keine Regel, nach der Möbel, Geschirr oder Schmuck automatisch der Person zufallen, die in der Wohnung bleibt oder den Schlüssel hat. Sind mehrere Erben da, gehört der Hausrat allen gemeinsam; niemand darf vor einer Einigung Stücke mitnehmen oder verkaufen. Die eine Ausnahme ist der Voraus des überlebenden Ehegatten nach § 1932 BGB. Wie weit der reicht, steht im Beitrag zu § 1932 BGB.

02

Welcher Wert zählt beim Hausrat?

Der Preis, den die Sachen am Todestag beim Verkauf gebracht hätten. Nicht der Neupreis, nicht der Versicherungswert, nicht der Gefühlswert.

Das Gesetz nennt das den gemeinen Wert (§ 9 BewG); für den Pflichtteil gilt der Bestand und Wert zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 BGB). Für gebrauchte Serienmöbel ist das meist ein Bruchteil des Kaufpreises. Bei Schmuck, Uhren, Kunst und Sammlungen kann der Wert deutlich über dem liegen, was die Familie vermutet. Schätzen ist ausdrücklich erlaubt, die Schätzung muss nur nachvollziehbar sein.

03

Wie schätze ich Möbel, Schmuck und Sammlungen selbst?

Raum für Raum erfassen, jedes Stück fotografieren, den Zustand notieren und einen tatsächlich erzielten Preis für ein vergleichbares Stück suchen. Quelle und Datum dazuschreiben.

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Fachwissen: erst vollständig aufnehmen, dann bewerten. Für gewöhnlichen Hausrat reichen abgeschlossene Verkäufe auf Gebrauchtplattformen und Auktionsergebnisse als Anhaltspunkt. Hochwertige Einzelstücke, etwa bedeutende Kunst oder seltener Schmuck, markieren Sie für ein Sachverständigen-Gutachten, statt sie mitzuschätzen. Die vier Schritte stehen weiter unten im Detail.

04

Was mache ich mit Gegenständen ohne Wert?

Aufführen, nicht weglassen. Gewöhnlicher Hausrat ohne Einzelwert darf als Sammelposten mit einem niedrigen oder mit null angesetzten Wert erscheinen.

Ein Nachlassverzeichnis ist zuerst ein Bestandsverzeichnis (§ 260 BGB). Wer Positionen weglässt, weil sie „nichts wert sind", öffnet die Tür für den Vorwurf, der Bestand sei unvollständig. Also: „Küchenausstattung, gebraucht, Sammelposten" mit einem Richtwert aufnehmen, auch wenn der Richtwert klein ist. Was einen eigenen Marktwert hat, bekommt eine eigene Zeile.

05

Wie kommt der Hausrat ins Nachlassverzeichnis?

Als eigener Abschnitt unter dem beweglichen Vermögen: je Position Bezeichnung, Zustand, Richtwert zum Todestag und die Quelle des Werts.

So verlangt es der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB, und so lesen es Miterben, Pflichtteilsberechtigte und das Finanzamt. Den Aufbau zeigt die Gliederung eines Nachlassverzeichnisses. Zum ersten Aufschreiben gibt es ein kostenloses Werkzeug im Browser; wer Werte belegen und ein prüffähiges PDF braucht, arbeitet mit Valoro weiter.

Wer fragt

Wer die Werte von Ihnen verlangt

Ob der Hausrat beziffert werden muss, hängt davon ab, wer Ihnen gegenübersteht. In vier Konstellationen führt kein Weg daran vorbei, und in allen gilt derselbe Maßstab: der Wert zum Todestag.

Pflichtteilsberechtigte
Wer enterbt wurde, aber pflichtteilsberechtigt ist, kann von Ihnen ein Verzeichnis des Nachlasses verlangen, mit Werten (§ 2314 BGB). Er darf bei der Aufnahme dabei sein und ein notarielles Verzeichnis fordern. Ihre eigene, belegte Aufstellung ist die Vorbereitung dafür.
Miterben
In der Erbengemeinschaft wird der Hausrat verteilt oder verkauft. Wer Stücke übernimmt, gleicht die anderen in Geld aus. Ohne belegte Werte streitet man über Erinnerungen statt über Zahlen.
Finanzamt
Für die Erbschaftsteuer zählt der Hausrat zum Erwerb (§ 10 ErbStG), bewertet zum gemeinen Wert. Steuerlich relevant wird erst, was über den Hausrat-Freibetrag hinausgeht; dazu mehr in den Fragen unten.
Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger
Wer den Nachlass für andere verwaltet, schuldet den Erben ein Verzeichnis der verwalteten Gegenstände (§ 2215 BGB), in der Praxis nur mit Werten belastbar.

Anleitung

So schätzen Sie selbst in vier Schritten

Das Foto dient der Erfassung, der Wert kommt aus dem Markt. Wer die Reihenfolge einhält, hat am Ende eine Aufstellung, die jemand anderes prüfen kann.

Raum für Raum aufnehmen
Gehen Sie die Wohnung in einer festen Reihenfolge durch und fotografieren Sie jedes Stück, das einen eigenen Wert haben könnte. Gewöhnliche Alltagsdinge fassen Sie je Raum als Sammelposten zusammen. Erst dokumentieren, dann bewegen.
Zustand und Merkmale festhalten
Marke, Material, Alter, Beschädigungen, bei Uhren die Referenz, bei Schmuck Gewicht und Punze, bei Sammlungen Vollständigkeit. Das sind die Angaben, die den Preis später bestimmen.
Erzielte Preise suchen, nicht Angebote
Maßgeblich ist, was vergleichbare Stücke tatsächlich gebracht haben: abgeschlossene Verkäufe, Auktionsergebnisse, Händlerankaufspreise. Ein Angebotspreis sagt nur, was jemand gern hätte.
Quelle und Datum dazuschreiben
Zu jeder Zahl gehört, woher sie stammt und von wann sie ist. Ein Wert ohne Herkunft wird von der Gegenseite bestritten; ein Wert mit Quelle kann geprüft werden. Das ist der ganze Unterschied zwischen Schätzung und Beleg.

Nach Kategorie

Woran sich der Wert je Art von Gegenstand orientiert

Jede Kategorie hat ihre eigenen Werttreiber und ihre eigenen Quellen.

Möbel und Einrichtung
Für gebrauchte Serienmöbel zählt der erzielbare Wiederverkaufspreis, meist ein Bruchteil des Neupreises. Designklassiker und Antiquitäten sind die Ausnahme: Hier gelten tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Stücke auf Auktions- und Verkaufsplattformen.
Schmuck
Der Wert setzt sich aus Material (Edelmetall- und Steingewicht zum Stichtagskurs) und Marken- oder Sammleraufschlag zusammen. Bei Markenschmuck und größeren Steinen gibt es aussagekräftige Vergleichspreise im Auktions- und Fachhandel; zertifizierte Einzelstücke gehören in eine sachverständige Begutachtung.
Uhren
Bei Luxusuhren ist der Gebrauchtmarkt gut dokumentiert: Referenznummer, Zustand und Vollständigkeit (Box und Papiere) bestimmen den Preis. Einfache Gebrauchsuhren behalten nur einen geringen Restwert.
Kunst
Maßgeblich sind Künstlerin oder Künstler, Werk, Technik, Herkunft und Zustand. Vergleichspreise stammen aus Auktionsergebnissen ähnlicher Arbeiten. Bedeutende Werke und unsichere Zuschreibungen sind ein Fall für das Sachverständigen-Gutachten, nicht für die Marktrecherche.
Sammlungen
Briefmarken, Münzen, Porzellan, Wein oder Modelle werden nach Vollständigkeit, Erhaltung und Seltenheit bewertet. Katalog- und Auktionspreise geben die Orientierung; eine vollständige, sortierte Sammlung kann mehr wert sein als die Summe der Einzelstücke.
Fahrzeuge
Pkw, Motorräder, Wohnmobile oder Oldtimer werden über etablierte Bewertungsquellen und vergleichbare Verkaufsinserate eingeordnet. Bei Oldtimern ist der Zustand in Zustandsnoten der Haupttreiber des Werts.

Typische Fehler

Sechs Fehler, die eine Aufstellung angreifbar machen

  • Falscher Stichtag: Bewertet wird der Zustand am Tag der Erstellung statt zum Todestag. Maßgeblich ist nach § 2311 Abs. 1 BGB der Wert zur Zeit des Erbfalls.
  • Neuwert statt Verkehrswert: Der Anschaffungspreis oder der Wiederbeschaffungswert wird angesetzt. Relevant ist der gemeine Wert, also der beim Verkauf erzielbare Preis (§ 9 Abs. 2 BewG).
  • Pauschal ohne Beleg: Eine runde Summe „für den ganzen Hausrat", ohne dass nachvollziehbar ist, wie sie zustande kommt. Vor Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Gericht trägt das nicht.
  • Gefühlswert eingerechnet: Persönliche Wertschätzung fließt in die Zahl ein. Persönliche Verhältnisse bleiben nach § 9 Abs. 2 BewG außer Betracht.
  • Werterhöhung übersehen: Antiquitäten, Kunst oder Sammlerstücke werden wie gewöhnlicher Hausrat pauschal niedrig angesetzt, obwohl der Markt das Gegenteil zeigt.
  • Sachen weggelassen: Positionen „ohne Wert" fehlen im Verzeichnis. Ein unvollständiger Bestand ist der häufigste Grund, warum die Gegenseite ein notarielles Verzeichnis oder eine eidesstattliche Versicherung verlangt.
Für Privatpersonen

Erben will gelernt sein.
Der Hausrat ist die erste Lektion.

Valoro ist das Werkzeug, mit dem Kanzleien Nachlassverzeichnisse belegen. Seit September können Sie es als Erbin oder Erbe selbst nutzen: Sie erfassen, Valoro belegt, Ihre Kanzlei prüft.

Registrierung in wenigen Minuten, 14 Tage Testphase, kein Abo. Ein Erstgespräch von 15 Minuten gibt es auf Wunsch vorab.

Ohne Werte kein Frieden
Pflichtteilsberechtigte, Miterben und oft das Finanzamt verlangen ein Verzeichnis mit Werten. Beim Hausrat schätzen alle und belegt niemand. Genau dort entsteht der Streit, nicht bei Konten und Grundbuch.
Aus Schätzung wird Beleg
Sie fotografieren Raum für Raum. Zu jeder Position liefert Valoro einen Richtwert aus offenen Marktquellen mit Quellenprotokoll und Stichtagsbezug. Das Verzeichnis folgt der gesetzlichen Gliederung (§ 2314 BGB) und kommt als PDF mit Hash und Zeitstempel sowie als Excel heraus.
Prüfbar für alle Seiten
Ihre Kanzlei startet mit einer fertigen, belegten Aufstellung statt mit einer leeren Tabelle. Rechnet sie nach Stunden ab, zahlen Sie für weniger Stunden. Miterben sehen Quellen statt Meinungen.
Sie sind nicht allein
Sie registrieren sich selbst und haben 14 Tage Testphase. Wer vorher wissen will, ob Valoro zur eigenen Situation passt, bucht ein Erstgespräch von 15 Minuten. Wer noch keine Kanzlei hat, kann eine Kanzlei-Vermittlung dazubuchen.

Für Betroffene

Sie sind selbst betroffen — nicht die Kanzlei?

Valoro wird von Kanzleien eingesetzt — und auf Anfrage auch von Betroffenen, die ihr Verzeichnis selbst vorbereiten. Für Sie gibt es zwei Wege: Ihre Kanzlei lädt Sie per Link ein und Sie erfassen das Nachlassverzeichnis geführt per Smartphone, ohne eigenes Konto. Oder Sie bereiten die Aufstellung selbst vor und übergeben sie fertig an eine Kanzlei.

Weg 1 — Meine Kanzlei soll es einsetzen

Name und Anrede bitte noch anpassen.

Weg 2

Noch keine Kanzlei — oder selbst vorbereiten?

Sie erfassen den Nachlass selbst — Hausrat, Konten, Verbindlichkeiten — und übergeben die belegte Aufstellung als PDF und Excel an Ihre Kanzlei oder an eine aus unserem Netzwerk in Ihrer Region.

Sie registrieren sich selbst, haben 14 Tage Testphase und bestellen das fertige Verzeichnis zu einem festen Preis nach dem erfassten Sachwert. Wer vorher wissen will, ob Valoro zum eigenen Vorhaben passt, bucht ein Erstgespräch von 15 Minuten. Haben Sie noch keine Kanzlei, vermitteln wir auf Wunsch eine aus unserem Netzwerk. Ablauf und Preise stehen auf der Seite für Betroffene.

Was Ihre Kanzlei dann sieht: Das Pilotprogramm beschreibt Ablauf und Bedingungen für Kanzleien im Erbrecht; ein ausgefülltes Musterverzeichnis (PDF) zeigt, wie das Ergebnis aussieht.

Bis dahin können Sie die Positionen mit dem kostenlosen Werkzeug vorstrukturieren — im Browser, ohne Anmeldung. Ob und wie eine Aufstellung in Ihrem Fall vorzulegen ist, klären Sie bitte mit Ihrer Kanzlei.

Weitere Fragen

Freibetrag, Gutachten, Kosten: die nächsten Fragen

Was ist der Hausrat-Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ein Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Für Ehegatten, Kinder und Enkel (Steuerklasse I) bleibt Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung bis 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro. Für die Steuerklassen II und III gilt für beides zusammen ein Freibetrag von 12.000 Euro. Er kommt zu den persönlichen Freibeträgen nach § 16 ErbStG hinzu.

Wann brauche ich ein Sachverständigen-Gutachten?

Für gewöhnlichen Hausrat in der Regel nicht; eine belegte Schätzung aus Marktvergleichen genügt meist. Ein Gutachten ist sinnvoll bei hochwertigen Einzelstücken wie bedeutender Kunst, seltenem Schmuck oder wertvollen Sammlungen, wenn die Gegenseite die Werte bestreitet oder wenn eine pflichtteilsberechtigte Person nach § 2314 BGB die förmliche Wertermittlung verlangt.

Darf ich schätzen oder muss jedes Stück einzeln bewertet werden?

Schätzen ist zulässig: § 2311 Abs. 2 BGB sieht ausdrücklich vor, dass der Wert, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln ist. Entscheidend ist, dass die Schätzung nachvollziehbar belegt ist. Hochwertige Positionen bewerten Sie besser einzeln, weil eine Sammelschätzung ihren Wert verfehlt.

Zählt der emotionale Wert eines Erbstücks?

Nein. Für die Bewertung bleibt der Affektionswert außer Betracht. Nach § 9 Abs. 2 BewG werden persönliche Verhältnisse beim gemeinen Wert nicht berücksichtigt. Es zählt allein, was sich am Markt erzielen ließe.

Wer trägt die Kosten der Wertermittlung?

Beim Pflichtteilsanspruch fallen die Kosten der Verzeichnis-Aufnahme und der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last. Bei der Erbschaftsteuer können Kosten der Nachlassabwicklung als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein; das prüft im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Ersetzt Valoro das notarielle Nachlassverzeichnis?

Nein. Verlangt eine pflichtteilsberechtigte Person ein notarielles Verzeichnis, nimmt es die Notarin oder der Notar auf. Ihre belegte Aufstellung aus Valoro ist die Vorbereitung dafür und für Ihre Kanzlei; sie ersetzt weder die anwaltliche Prüfung noch ein Sachverständigen-Gutachten.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Fristen, Ansprüche und Formvorschriften klären Sie mit Ihrer Kanzlei; steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung.

Für Kanzleien

Sie sind Kanzlei?

Dann kennen Sie die leere Wertspalte beim beweglichen Vermögen. Valoro lässt die Mandantschaft geführt per Foto erfassen, recherchiert zu jeder Position den Marktwert aus offenen Quellen und gibt ein Verzeichnis mit Quellenprotokoll, Hash und Zeitstempel aus. Führen Sie ein reales Mandat als Pilotmandat.

Rechtlicher Hinweis

Valoro ist ein Software-Werkzeug der e-findo GmbH und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine anwaltliche, steuerliche oder sachverständige Beratung im Einzelfall. Die genannten Werte, Freibeträge und §-Angaben sind allgemeine Orientierung zum Zeitpunkt der Erstellung; Richtwerte aus offenen Marktquellen ersetzen kein Sachverständigen-Gutachten und kein notarielles Verzeichnis.

Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung der genannten Vorschriften übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze, Freibeträge und Rechtsprechung können sich ändern. Für die rechtliche oder steuerliche Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.